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Unfall? Wir helfen!

Ihr KFZ Gutachter

Wir begutachten und vieles mehr.

Deine Schadenabwicklung

Schaden am Auto? Sag uns, was passiert ist!

Das interaktive Formular unserer KFZ Gutachter führt dich Schritt für Schritt durch die Meldung – so einfach war’s noch nie.

So geht's

Klick den Button und beantworte die Fragen im Formular unverbindlich & kostenfrei

Erhalte Empfehlungen für die nächsten Schritte deines Gutachtens basierend auf deinen Antworten

Anschließend wirst du zur Terminbuchung oder Kontaktaufnahme geleitet

Gib dein KFZ Gutachten in Auftrag und erhalte ein unabhängiges, faires Gutachten von uns

kfz gutachter dietzenbach
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Unseren erfahrenen KFZ Gutachter sind spezialisiert auf Gutachten und Kostenvoranschläge für Haftpflichtschäden an Kraftfahrzeugen jeder Art

Was wir anbieten

Fachmann – Ihr KFZ Gutachter beschäftigt erfahrene und qualifizierte Sachverständige, die nach höchsten Qualitätsstandards arbeiten. Verlasse dich auf unsere Fachkenntnisse und unseren professionellen Service.

Mobiler KFZ Gutachter Service an ausgewählten Standorten

Wir kommen zu dir Nachhause oder zu deinem Wunschort um ein KFZ Gutachten zu erstellen. Anschließend reichen wir das Gutachten bei der Versicherung ein und kümmern uns um den Rest, du brauchst nichts weiter tun!

KFZ Gutachter Service in unseren Prüfhallen

In unseren Prüfhallen nutzen wir eigene Messungsgeräte um den Schaden deines KFZ Fahrzeugs zu analysieren. Du brauchst nichts weiter tun als zu einem unseren Standorten zu kommen.

KFZ Gutachter für alle gängigen Fahrzeuge

Wir erstellen KFZ Gutachten für Autos, Busse, LKWs, Räder, Elektroroller, und vieles mehr. Fülle das Formular aus, wähle deinen Fahrzeugtypen und gib ein KFZ Gutachten in Auftrag.

Unterstützung durch unsere Partneranwälten

Um dir das bestmögliche Ergebnis deines KFZ Gutachtens zu ermöglichen, arbeiten wir mit Fachanwälten für Versicherungsrecht zusammen. 

Geprüftes Rekonstruktionsgutachten deines Unfalles

Wir überprüfen vorab für dich, ob du ein Rekonstruktionsgutachten des Unfalles benötigst. Falls ja, kümmern wir uns zusammen mit unserem Partner der IBB Forensic darum. 

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Lass dich von unseren zufriedenen Kunden inspirieren

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Deine Vorteile

  • Mobiler Service bei dir vor Ort oder in unserer Prüfhalle in Dietzenbach

  • Betreuung der Schadenabwicklung

  • Zusammenarbeit mit Fachanwälten

  • Bevorzugte Abrechnung mit der Versicherung

  • Wir sind IBB Forensic Partner für Unfallrekonstruktion

  • Erstellung eines Rekonstruktions Gutachtens deines Unfalles

  • Pausierung der Gutachterkosten bis zu einem Jahr

  • Sofortige Terminabsprache

  • Hilfestellung für Fragen und Informationen

  • Messungsgeräte in unseren eigenen Prüfhallen

  • Auftragsannahme ohne Vorkassenleistung

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Erfolgreich abgeschlossene Schadensfälle

zielführende Schadenabwicklung

Jahre Erfahrung

Einsatz modernster Technologie

Unsere Prüfhallen + Mobiler Service

Hier findest du unsere Standorte

Mainz-Kastel

Du möchtest nach deinem Unfall zu uns in die Prüfhalle kommen? Dann findest du einen unserer festen Standorte in Mainz-Kastel.

Dietzenbach

Auch in Dietzenbach haben wir einen KFZ Gutachter Standort inklusive moderner Prüfhalle für jegliche Unfallgeschehen. 

Rheingau-Taunus Kreis

Du hast einen Unfall gehabt? Auf Wunsch kommen wir direkt zu deinem Standort und begutachten dein Auto.

Groß-Gerau & Umgebung

Du hast einen Unfall gehabt? Auf Wunsch kommen wir direkt zu deinem Standort und begutachten dein Auto.

Häufige Fragen an unsere KFZ Gutachter

Welche Fahrzeugtypen werden begutachtet?

Wir erstellen KFZ Gutachten für Autos, Busse, LKWs, Räder, Elektroroller, und vieles mehr. Fülle das Formular aus, wähle deinen Fahrzeugtypen und gib ein KFZ Gutachten in Auftrag.

Rechtsstreit - Wer ist schuld?

Keiner kann Ihnen das Recht nehmen, einen Anwalt zu beauftragen. Erklären Sie dem Anwalt Ihres Vertrauens den Sachverhalt. Wir schicken das Schadengutachten zu Ihrem Anwalt und bewahren den Kontakt bis Ihr Schadenfall abgeschlossen ist.

Abrechnung - Wer bezahlt den Gutachter?

Egal ob Kostenvoranschlag oder Gutachten „Wir helfen“ Ihnen im Schadenfall.

Für uns gibt es keinen Unterschied, ob Kostenvoranschlag oder Gutachten, der Service bleibt gleich. Grundsätzlich arbeiten wir nicht unter Vorkasse und unsere Abrechnung bevorzugen wir möglichst direkt mit der gegnerischen Versicherung. Wenn Sie im Recht sind, entstehen Ihnen keine Kosten, denn die gegnerische Versicherung muss den Sachverständigen Ihrer freien Wahl bezahlen.

Falls Sie mal nicht genau wissen, ob Sie im Recht sind – Profitieren Sie von unserem Service, denn sogar bei Problemfällen pausieren wir unsere Kosten und warten wir bis zu einem Jahr auf Regulierung der Versicherung, damit Sie eine Sorge weniger haben.

Kostenvoranschlag vom Gutachter

Weg von der gängigen Sicht, dass Kostenvoranschläge nur durch die Werkstatt erstellt werden können! Die gegnerische Versicherung wird Ihnen mit dem ersten Telefonat sagen, dass sie keinen Gutachter für einen Kratzer/Bagatellschaden zahlen. Da Sie im Recht sind, werden die Kosten von der gegnerischen Versicherung  übernommen. Sie müssen nicht in Vorkasse treten, denn wir rechnen direkt mit der zuständigen Versicherung ab. fachmann Ihr KFZ Gutachter erstellt Ihren Kostenvoranschlag mit Lichtbilddokumentation und überprüft mit Ihrem Auftrag, ob eine Wertminderung durch einen kleinen Kratzer eingetreten ist. Diese Überprüfung kann Ihre Werkstatt nicht durchführen. Für Ihre Zufriedenheit machen wir diese Überprüfung kostenfrei.

* Bagatellschaden.
Bei Schäden die weit unter dem Wiederbeschaffungswert liegen, d.h. eine Schadenshöhe von bis max. 1.000,-€ erzielt wird, spricht man von Bagatellschäden. Bei solcher Art von Schäden erstellen wir Ihren Kostenvoranschlag mit Lichtbilddokumentation.

Reparaturrechnung - muss ich die selber zahlen?

Sie möchten Ihr Fahrzeug schleunigst repariert haben? Nachdem wir den KFZ-Schaden unter Beweissicherung gestellt und eine Freigabe erteilt haben, können Sie den direkten Weg in die Werkstatt nehmen. Es steht ganz in Ihrer Wahl, ob Sie den Herstellervertrieb oder eine freie Werkstatt den Reparaturauftrag geben möchten. Wir bestätigen mit unserem Gutachten der Versicherung den entstandenen Schaden und helfen Ihnen für eine zügige Begleichung der Reparaturrechnung. Während dieser Zeit bleiben wir mit Ihrer Werkstatt und der Versicherung in Kontakt.

Fiktive Abrechnung – Den Schaden netto abrechnen

Sie möchten Ihr Fahrzeug aus Eigenenergie oder gar nicht reparieren?

Sie können die *fiktive Abrechnung als mögliche Abrechnungsvariante bevorzugen. Nachdem wir Ihr Fahrzeug besichtigt und ein Gutachten erstellt haben, zahlt die Versicherung Ihnen den Netto-Schaden und die Merkantile Wertminderung Ihres Fahrzeuges. In Ihrem Gutachten erstellen wir Ihnen eine Übersicht zu den einzelnen Positionen, damit Sie Ihre Entscheidung frei treffen können. Selbst im Totalschadenfall können Sie eine fiktive Abrechnung bevorzugen.
*fiktiv = geschätzt; angenommen. Die fiktive Abrechnung besteht vorerst aus annehmbaren Werten, da bis zur Reparatur der tatsächliche Schaden nicht eindeutig bewiesen ist. Selbstverständlich sind Sachverständige für diese Schadensschätzung da, doch nur die Reparatur kann die Schätzung des Sachverständigen beweisen. Daher spricht man von einer annehmbaren/ fiktiven Abrechnung.

Totalschaden was nun?

Kein Grund zur Sorge, denn die Versicherung zahlt den Wert Ihres Fahrzeuges. Wenn der Schaden höher als der Wert Ihres Fahrzeuges ist, redet man von einem Totalschaden. Die fiktive Abrechnung erfolgt hier: „*Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwertangebot“.

*Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Im Totalschadenfall zahlt die Versicherung Ihnen den durch uns ermittelten Wiederbeschaffungswert. Da Ihr Fahrzeug trotz Unfall für einen Aufkäufer interessant sein könnte, werden im Bietverfahren Restwertangebote durch seriöse Fahrzeughändler eingeholt. Das Fahrzeug müssen Sie nicht an den Höchstbietenden verkaufen, aber das Angebot gilt als Wert für die Abrechnung der Versicherung. Wenn mal keine Kaufangebote da sind, wird der Restwert als „null“ beziffert. Die Versicherung zahlt Ihnen in jedem Fall des Totalschadens den Fahrzeugwert abzüglich Restwertangebot.

Wiederbeschaffungswert:
Wir schätzen nicht Ihr Fahrzeugwert, sondern bewerten Ihr Fahrzeug ausführlich!
Mit jedem Gutachten bewerten wir Ihr Fahrzeug ausführlich. Dank dem DAT-System SilverDatII bewerten wir Ihr Fahrzeug-Wiederbeschaffungswert und in jedem unserer Gutachten ist ein ausführliches Bewertungsprotokoll inkl. Auflistung der  Sonderausstattungen Ihres Fahrzeuges beigefügt.

Restwertangebot:
Im Bietverfahren holen wir für Ihr beschädigtes Fahrzeug verbindliche Restwertangebote durch seriöse Fahrzeughändler ein. Ihnen liegt danach die freie Entscheidung, ob Sie Ihr Fahrzeug an den Höchstbietenden verkaufen möchten oder nicht.

Totalschaden und Sie möchten Ihr Auto weiterhin fahren?

130% Regelung/ Integritätsgrenze/ Opfergrenze
Sie möchten Ihr geliebtes Auto weiterhin fahren, obwohl es jetzt einen Totalschaden erlitten hat? Ihr geliebtes Auto bleibt bei Ihnen, solange Sie es möchten. In diesen Fällen helfen wir Ihnen mit der sogenannten Integritätsgrenze /Opfergrenze, in dem Sie Ihren Schaden bis zu 30% über dem Wiederbeschaffungswert geltend machen können. Die Versicherung zahlt Ihren Fahrzeugschaden bis zu 130% des Fahrzeugwertes und Sie können Ihr vertrautes Auto weiterhin nutzen.

Mietwagen oder Nutzungsausfall?

In jedem Gutachten listen wir die voraussichtliche Nutzungsausfalldauer/Reparaturdauer Ihres Fahrzeuges auf. Selbstverständlich können Sie sich während der Reparatur Ihres Fahrzeuges einen Mietwagen in der Fahrzeugklasse nehmen. Die Kosten werden entsprechend von der gegnerischen Versicherung übernommen.

Sie möchten den Nutzungsausfall Ihres Fahrzeuges erstattet haben?

Dann erstellen wir Ihre Reparaturbestätigung!

Nach der Behebung des Schadens überprüfen wir das Reparaturergebnis und stellen Ihnen eine Reparaturbestätigung mit Lichtbilddokumentation aus. Mit dieser Bestätigung können Sie den Nutzungsausfall Ihres Fahrzeuges geltend machen und haben für die Zukunft einen schriftlichen Nachweis, dass Ihr Fahrzeug repariert wurde.

Kaskoschaden

Fachmann ist zwar spezialisiert für Haftpflichtfälle, jedoch gehören Kaskoschäden auch zu unserem Repertoire. Wenn Sie mal selbstverschuldet sind, erstellen wir gerne Ihr Kaskogutachten, damit die Begutachtung durch Ihr vertrautes fachmann-Team erfolgt.

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